Es gibt Neuigkeiten in Bezug auf die hier bereits besprochene Krankenhausreform:
Mit Datum von 21.03.2025 hat der Bundesrat nun der Verordnung zugestimmt, wonach die Modernisierung der Krankenhausstrukturen mit insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro über einen Transformationsfonds gefördert wird.
In der Rechtsverordnung werden die jeweiligen Fördertatbestände des Transformationsfonds konkretisiert und das Verwaltungsverfahren geregelt. Damit wurde nun ein weiteres Mittel zur Umsetzung der Krankenhausreform auf den Weg gebracht, um Projekte zu fördern, die eine auf Leistungsgruppen bezogene Veränderung der stationären Versorgung bewirken und zu einer Konzentration der stationären Versorgungsstrukturen führen.
Förderfähig sind demnach die Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, die Umstrukturierung eines bestehenden Krankenhausstandortes in eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung, die Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen, die Bildung von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die Bildung regional begrenzter Krankenhausverbünde, die Bildung integrierter Notfallstrukturen, die Schließung eines Krankenhauses oder von Teilen eines Krankenhauses sowie die Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten.
Auch der geplante Bürokratieabbau wurde hierbei berücksichtigt: Das Verfahren der Antragstellung sowie die Verwaltung des Transformationsfonds sollen ausschließlich über ein hierfür bereitgestelltes Online-Portal erfolgen. Das Verfahren wird hierdurch wesentlich vereinfacht.