BGH zur Indizwirkung der Behandlungsdokumentation

Zugunsten der Behandlerseite kommt einer ordnungsgemäßen, zeitnah erstellten Dokumentation in Papierform, die keinen Anhalt für Veränderungen, Verfälschungen oder Widersprüchlichkeiten bietet, im Rahmen der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung eine Indizwirkung zu....