März 12, 2024 | Allgemein
Ein Arzt darf im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung seine ungenaue Codierung der Abrechnungsdiagnose durch Vorlage der ordnungsgemäß geführten Behandlungsdokumentation ergänzen und korrigieren. Das SG Marburg hat mit Urteil vom 14.02.2024 (S 18 KA 96/23)...