Vermehrt berichtet die Ärzteschaft über verbale und tätliche Angriffe von Patientenseite. Diese reichen von allgemeinem Respektverlust im Umgang bis hin zu verbalen oder gar gewaltsamen körperlichen Übergriffen. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft meldet nach einer eigenen Umfrage sich verschärfende Zustände in den Kliniken. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erkannte im Hinblick auf Angriffe und Gewalt gegen Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, Handlungsbedarf. Künftig sollen auch Angriffe auf medizinisches Personal strenger bestraft werden.
Der Gesetzesentwurf
Noch zum Jahreswechsel, am 30.12.2025, veröffentlichte das BMJV einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs und zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens. Wenn Akteure im Gesundheitswesen bislang nur in der Ausübung von Rettungsdiensten besonderen strafrechtlichen Schutz genossen, sollen nunmehr alle Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden generell in den strafrechtlichen Schutz einbezogen werden, gleich wo sie tätig sind. Hierzu soll ein neuer § 116 StGB eingeführt werden, der die Behinderung der beruflichen Tätigkeit durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt unter Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren stellt. Bei tätlichen Angriffen soll die Strafandrohung sogar bei sechs Monaten bis fünf Jahren liegen.
Besondere strafschärfende Faktoren
Unabhängig von der Begehung der Tat soll auch durch eine Änderung der Strafzumessungsregelung des § 46 StGB eine Verschärfung stattfinden. Demnach müssen Gerichte gewisse Faktoren und Merkmale berücksichtigen, um im Rahmen eines doch oft recht weiten Strafrahmens (wie z.B. oben im Entwurf 6 Monate bis 5 Jahre) eine Strafe für den konkreten Einzelfall zu bestimmen. Zu Lasten der Täter und damit strafschärfend soll -so der Entwurf- künftig berücksichtigt werden, ob die Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit zu beeinträchtigen. Als Beispiel nennt das BMJV die Einschüchterung des medizinischen Personals als Folge der Tat. Im Entwurf heißt es konkret: „Hierdurch sollen Gerichte und Ermittlungsbehörden für die Bedeutung solcher außertatbestandlichen Rechtsfolgen sensibilisiert werden. Darüber hinaus wird gegenüber denjenigen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, der Rückhalt und die ausdrückliche Anerkennung des Staates für ihre Tätigkeit zum Ausdruck gebracht und ein klares Signal an die (potenziellen) Täterinnen und Täter entsprechender Taten gesendet.“
Wie geht es nun weiter?
Bislang liegt nur ein Gesetzesentwurf vor, der den üblichen Weg des Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen muss. Es kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden, ob, in welcher Form oder wann das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird und die Ärzteschaft von den neuen Regelungen profitieren kann. Es bleibt zu hoffen, dass Akteure im Gesundheitswesen zukünftig sämtliche Angriffe oder Drohungen von Patientenseite zur Anzeige bringen und diese Taten dann wegen eines eigenen Straftatbestands besser und zielgerichteter verfolgt werden können.