Wiesener Koller

Kanzlei für Medizin- und Wirtschaftsrecht

 

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Herzlich willkommen auf den Seiten unserer Kanzlei. Wir beraten und vertreten bundesweit Leistungserbringer und Unternehmen kompetent, konsequent und ergebnisorientiert. Unser Team verfügt über langjährige Berufserfahrung in der Beratung und Vertretung von Unternehmen, Versicherungen, Ärzten, Krankenhäusern, Vertretern anderer Heilberufe und medizinischen Versorgungszentren.

Wir setzen uns für Ihren Erfolg ein!

Mai
13
Mi.
2026
Rechtliche Grundlagen @ TH Deggendorf
Mai 13 um 8:00 – 13:00

BA Physician Assistant
Prof. Dr. Iris Koller

Juni
3
Mi.
2026
Haftungsfragen des Einsatzes und Nichteinsatzes von KI und Auswirkungen auf die Überprüfung durch Sachverständige @ Bundesärztekammer, Berlin
Juni 3 um 13:00 – 17:00

Ständige Konferenz Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen
Prof. Dr. Iris Koller

Juni
17
Mi.
2026
Wissenschaft trifft Wirtschaftlichkeit, aktuelle Therapie des Prostatakarzinoms @ Uro-Update Prostatakarzinom Landshut 2026
Juni 17 um 17:00 – 18:00

Johnson&Johnson
Prof. Dr. Iris Koller

Vakante Arztstelle? Eine Beschäftigung mit Folgen

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass mit verlängerter Nachbesetzungsfrist nicht automatisch auch eine Genehmigung der Beschäftigung eines Vertreters einhergeht. Dies hat erhebliche Folgen, da aus der Beschäftigung eines nicht genehmigten...

Rechtssicherer Umgang mit IGeL- und Selbstzahlerleistungen

Präventive Medizin wie die professionelle Zahnreinigung, der allgemeinärztlichen Gesundheits-Check-Up oder die speziellen Krebsvorsorge gehört mittlerweile zur täglichen Praxis. Die aktuellen Reformpläne des Bundesministeriums für Gesundheit rufen diese zusätzlichen...

SG Marburg zur Frage der Teilnahmeverpflichtung am ärztlichen Bereitschaftsdienst

Das Thema der Teilnahme von Vertragsärzten am ärztlichen Bereitschaftsdienst beschäftigt Gerichte immer wieder. Das Urteil des Sozialgericht Marburg vom 21.01.2026 (Az. S 18 KA 310/24) hatte sich nun mit der Reichweite der Teilnahmeverpflichtung von Vertragsärzten am...

Unzulässige Werbung eines Hörakustikers

Amtlicher Leitsatz des Urteil des OLG Hamburg vom 05.02.2026 (3 UKl 1/24): 1. Das Heilmittelwerbegesetz findet Anwendung, wenn ein Hörakustiker gegenüber Bestandskunden und Neukunden Gutscheine für den Fall auslobt, dass ein Bestandskunde einen Neukunden dafür...

Fehlende Unterschrift kann teuer werden

In einer aktuellen Entscheidung befasste sich das Bundessozialgericht als Sprungrevisionsinstanz mit der Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung und dem Erfordernis einer persönlichen, eigenhändigen Unterschrift unter einer ärztlichen Verordnung (vgl. BSG, Urteil...

Haftung aus Organisationsverschulden bei unzureichend organisiertem Nachtdienst

Dass nicht nur Ärzte für fehlerhaftes Verhalten haften, sondern auch Krankenhausträger in Anspruch genommen werden können, verdeutlicht ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.11.2025 (Az. VI ZR 51/24). Hier tragen erneut Fragen der fehlenden ärztlichen...

BVerwG zur Aufnahme einer Universitätsklinik in den Krankenhausplan

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte sich mit Urteil vom 04.12.2025 (Az. 3 C 3.24) mit der Frage zu befassen, ob eine Universitätsklinik einen Anspruch auf Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes mit einem bestimmten Leistungsspektrum geltend machen kann,...

BGH zum Auskunftsanspruch bei möglichen Impfschäden

Auch im Jahr 2026 beschäftigen die Corona-Krise und die damit zusammenhängenden Impfungen und deren Folgen noch immer die Gerichte. So hatte sich der BGH (VI ZR 335/24) im März mit folgendem Sachverhalt auseinanderzusetzen: Die Klägerin begehrte von dem...

Honorarfalle Fortbildungspflicht

Wie wichtig die genaue Einhaltung der vertragsärztlichen Fortbildungspflicht ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 27.08.2025, B 6 KA 10/24R). Hier musste der betroffene Vertragsarzt mit erheblichen Honorarkürzungen umgehen,...

Vergütung von Privatleistungen – die wirtschaftliche Aufklärungspflicht

Das Landgericht Berlin II hatte sich mit der Thematik der wirtschaftlichen Aufklärung von privaten Behandlungsleistungen zu befassen. Die klagende Klinik betrieb unter einem Dach ein Plankrankenhaus sowie eine Privatklinik. Der beklagte Patient wurde dort vorstellig...

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